Dieser Text stammt aus der Zeitschrift "Blinker (Mai 2001)" und ist
zur Weitergabe gedacht! Sie können ihn abdrucken, kopieren, weiterfaxen,
ins Internet stellen. Sorgen Sie für eine weite Verbreitung. Wir Angler
müssen endlich klarmachen, wer wir sind und was wir tun!!
(Vor-) Urteile und Freisprüche
Angler haben´s nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht
selten der Wahrheit. Wir haben die (Vor-) Urteile aufgelistet und liefern fundierte
Freisprüche für Angler gleich dazu.
(Vor-) Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER
Freispruch: Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken
getötet. Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten
wollen ( und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei ).
Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend
nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler
sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten
ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie
eines Fisches, mit der er stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt,
ist so hart, dass er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht
auch, dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort erneut bissen.
(Vor-) Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT
Freispruch: Wir können alleine Politiker, die das glauben und danach handeln,
nur warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern könnten
bei uns mühelos die 5 Prozent Hürde überspringen, die zum Einzug
in den Bundestag genommen werden muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen
Erhebungen 23 Millionen Angler, was die internationale Popularität des
Angelns beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere Interessen- Gruppen
eine stärkere Lobby bei politischen Entscheidungsträgern.
(Vor-) Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen
und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischerei
Behörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das
schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz
als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
(Vor-) Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION
Freispruch: An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches
Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die
Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien
zu schonen.
(Vor-) Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet
und wenden jährlich mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie
führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte Bestands- Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert
und pflegen ihn ( mit hohem finanziellen Aufwand ).
(Vor-) Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR
Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz
noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung
an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer
schon aus Eigennutz interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau
der Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten.
Dazu leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.
(Vor-) Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL
Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo
Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während
der Brutzeit freiwillig aufs Angeln so wie sie es auch während der Laichzeit
der Fische halten. Angler stören nicht; weil sie sich schon aus Eigeninteresse
still verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-) Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN UFER UND GEWÄSSER
Freispruch: Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres
Landes so viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht
aber darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern
groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise
Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft
( und sauberes Wasser) ist geschärft!
(Vor-) Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR
Freispruch: Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine
umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht.
Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden, bei
Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde
immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über
Angler urteilen zu können?
(Vor-) Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME LEUTE SPORT
Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschaftsschichten
zu Hause. Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner
und ungezählte Prominente. Global operierende Großkonzerne kaufen
weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für ihre prominenten
Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht, gehört
sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor-) Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG
Freispruch: Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen,
wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt
und Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem
Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder in Drogen- Treffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen
Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten
in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
(Vor- ) Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in
der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich
registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind
noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf,
Verwaltung und Presse.
(Vor-) Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche
Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis
an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem ( über die Pacht )
in die Kassen der Kommunen.
(Vor-) Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische
Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der
Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte
Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären
Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken,
hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!